FAQ
Hier findest Du alles Wissenswerte rund um die Arbeit einer Mütterpflegerin
Häufig gestellte Fragen
Was macht eine Mütterpflegerin? Worin besteht der Unterschied zur Arbeit einer Hebamme? Im Fokus der Arbeit einer Mütterpflegerin steht vor allem die körperliche und mentale Gesundheit der Frau. Mütterpflegerinnen entlasten während der Schwangerschaft, nach der Geburt und im Laufe der ersten Lebensjahre durch praktische Hilfe im Alltag und bieten emotionalen Halt in dieser sehr herausfordernden Lebensphase. Zu den Aufgaben einer Mütterpflegerin gehören: Unterstützung im Haushalt, Kochen, Einkäufe, Hilfe bei der Säuglingspflege, Betreuung des Babys oder der Geschwisterkinder, Begleitung zu Arztbesuchen o. Ä., aber auch wohltuende Massagen und offene Gespräche bei Sorgen und Ängsten. Die Unterstützung durch eine Mütterpflegerin ist vielfältig und wird stets an die individuellen Bedürfnisse der Frau sowie an die Anforderungen ihrer Familie angepasst. Während eine Hebamme eine medizinisch ausgebildete Fachkraft ist, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett betreut, handelt es sich bei der Mütterpflegerin um eine Unterstützungsperson (hauptsächlich im Wochenbett, aber auch in der Schwangerschaft oder über das Wochenbett hinaus). Mütterpflegerinnen haben im Gegensatz zu Hebammen keinen medizinischen Hintergrund und dürfen daher keine medizinischen Interventionen durchführen oder Diagnosen stellen. Demnach ersetzen Mütterpflegerinnen Hebammen unter keinen Umständen. Sie arbeiten jedoch eng mit Hebammen sowie anderen medizinischen Fachkräften zusammen, um sicherzustellen, dass für die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter und Kind bestmöglich gesorgt ist und um Frauen auf ihrem Weg in die Mutterschaft und darüber hinaus zu begleiten.
Wem steht Mütterpflege zu? Eine Mütterpflegerin steht jeder Mutter und jedem Vater zu, die Unterstützung im Baby- und Familienalltag benötigen. Diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ist richtig und wichtig, denn der Alltag mit Baby und Kleinkindern ist eine große Herausforderung. Wichtig zu wissen ist, dass die Mütterpflege unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden kann. In den ersten 6 Tagen nach der Geburt steht jeder Frau eine Mütterpflegerin zu. Bei manchen Krankenkassen kann diese für den genannten Zeitraum (6 Tage ab Geburt) sogar ohne Notwendigkeitsbescheinigung beantragt werden. In den meisten Fällen ist jedoch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Diese kann aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden, nicht nur bei schweren körperlichen Beschwerden wie z. B. infolge von Geburtsverletzungen oder einem Kaiserschnitt. Zu den Indikationen gehören ebenso mentale Überforderung, (drohende) postpartale Depression, akute Erschöpfungszustände o. Ä. Indikationen während der Schwangerschaft sind zum Beispiel Hyperemesis, frühzeitige Wehentätigkeit, Blutungen, Früh-/Fehlgeburtsprophylaxe. Selbstverständlich kann eine Mütterpflegerin für einen gewünschten Zeitraum auch privat finanziert werden, falls ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die Leistung einer Mütterpflegerin ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann steuerlich geltend gemacht werden. Siehe §35a EStG.) Die Möglichkeit, Unterstützung durch die Krankenkasse zu erhalten, schätzen jedoch viele Eltern. Es lohnt sich immer einen Antrag zu stellen. Besprich deine Situation, deine Sorgen und Nöte mit deinem Arzt/deiner Ärztin. In den meisten Fällen findet sich eine Lösung, sodass der Antrag bewilligt wird. Eine Mütterpflegerin steht Dir bei der Antragstellung zur Seite. Voraussetzungen: Es bedarf immer einer medizinischen Indikation. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich. Es kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen. Es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt. Die Diagnose ist erforderlich und eindeutig (akute Bedarfssituation) Die Leistung ist zuzahlungsbefreit, wenn § 24h greift. Die Leistung nach § 38 ist zuzahlungspflichtig (5– maximal 10 Euro pro Einsatztag). Tipp: In einigen Fällen empfiehlt es sich, schon während der Schwangerschaft einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu stellen, da die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Zusätzlich wird ein ärztliches Attest benötigt, das von Deinem Hausarzt/Deiner Hausärztin, Gynäkolog_In oder gegebenenfalls deiner Hebamme ausgestellt wird. Achte darauf, dass Dein/e Arzt/Ärztin oder Deine Hebamme alle relevanten Diagnosen und körperlichen Beschwerden auflistet. Auch der Zustand nach der Geburt sowie mögliche Schwierigkeiten bei der Selbst- oder Fremdversorgung sollten mit angegeben werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Mütterpflegerin zu kontaktieren? Es ist ratsam, bereits einige Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eine Mütterpflegerin zu kontaktieren. So kann entsprechend geplant und alle offenen Fragen geklärt werden. Sollte sich jedoch erst nach der Geburt herausstellen, dass Du Hilfe brauchst, keine Sorge. Auch hier finden sich individuelle Lösungen, damit Du schnellstmöglich Unterstützung bekommst.
Wie lange kann ein Einsatz einer Mütterpflegerin dauern? Die Dauer der Einsätze variiert je nach individueller Situation und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn die Leistungen privat bezahlt werden, richtet sich die Dauer nach dem Dir zur Verfügung stehenden Budget. (Kleiner Tipp: Mütterpflege kann als originelles und nachhaltiges Geburtsgeschenk dienen.) Ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährleistet, orientiert sich die Dauer an der Anzahl der genehmigten Stunden. Du bist unsicher, wie viele Stunden sinnvoll wären? Sprich mich gerne an, und ich kann Dir eine Empfehlung geben, die auf Deine individuelle Situation abgestimmt ist. Wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen angestrebt wird, können wir dies im Antrag berücksichtigen. Je nach Bedarf dauern die Einsätze wenige Tage, Wochen oder sogar mehrere Monate.
Welche Möglichkeiten zur Kostenübernahme haben privat Versicherte? Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme von dem jeweiligen "Tarif" ab. Wende Dich hierzu am besten an Deine private Krankenkasse und frage dort nach Möglichkeiten zur (anteiligen) Erstattung der Kosten.
Begleiten Mütterpflegerinnen auch Geburten? Auch während der Geburt können Mütterpflegerinnen als sogenannte Doula unterstützen. Mein Fokus liegt jedoch auf der Betreuung in der Zeit vor und nach der Geburt. Du wünschst dir Unterstützung während der Geburt? Sprich mich gerne an und wir schauen uns gemeinsam die Optionen an.
Kann mich eine Mütterpflegerin auch am Abend oder am Wochenende unterstützen? Im Allgemeinen bin ich von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr im Einsatz. Ich bin jedoch flexibel und offen für spezielle Absprachen, zum Beispiel, wenn ich dich zu einem bestimmten Termin am Nachmittag begleiten soll oder du besondere Unterstützung außerhalb meiner regulären Einsatzzeiten benötigst.
Was unterscheidet die Mütterpflegerin von einer Haushaltshilfe? Mütterpflegerinnen bieten Familien umfassende Unterstützung – sei es bei alltäglichen Haushaltstätigkeiten, der Betreuung und Versorgung der Kinder, beim Einkaufen und Kochen oder als Ansprechpartnerin für Deine Anliegen, Sorgen und Ängste. Sie stehen Dir während der Schwangerschaft, in der aufregenden Zeit nach der Geburt und in den ersten Lebensphasen Deines Kindes zur Seite. Mütterpflegerinnen sind speziell ausgebildet, Familien in belastenden Situationen rund um die Geburt eines Kindes zu unterstützen und verfügen über Kompetenzen in der körperlichen und psychischen Gesundheitsförderung während der Schwangerschaft, im Wochenbett und darüber hinaus. Im Gegensatz zu einer klassischen Haushaltshilfe kümmern sie sich nicht um tiefgehende Reinigungsarbeiten, wie sie beispielsweise beim Frühjahrsputz anfallen. Für diese Aufgaben empfiehlt es sich, einen professionellen Reinigungsdienst zu kontaktieren.
Was unterscheidet die Mütterpflegerin von einer Babysitterin? Mütterpflegerinnen unterscheiden sich von Babysittern, da ihr Einsatzbereich nicht nur in der Betreuung der Kinder liegt, sondern auch in der Unterstützung im Haushalt und der Entlastung der Eltern. Bei meinen Einsätzen arbeite ich eng mit den Familien zusammen. Ich habe immer ein offenes Ohr und stehe für gemeinsame Ausflüge oder Unternehmungen bereit, um praktisch zu unterstützen und emotionalen Rückhalt zu geben. Natürlich übernehme ich auch mal allein etwas mit den Kindern oder gehe mit dem Baby spazieren. Dies ist jedoch nur ein Teil meines Leistungsspektrums und nicht meine Hauptaufgabe als Mütterpflegerin.